AGBs

1. Allgemeines
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von SOLPAKUTEC INDUSTRY DP (nachfolgend „Solpakutec“ genannt) für den Kunden bzw. Käufer erbracht, ihm geliefert und verkauft werden.

Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen Solpakutec und dem Kunden vereinbart wurden. Mit Ausfüllen und Versenden der Bestellung der entsprechenden Produkte akzeptiert der Kunde die vorliegenden Bedingungen.
Diesen AGB widersprechende spezielle oder allgemeine Vertragsbedingungen werden von Solpakutec nicht akzeptiert und haben im Verhältnis zwischen Solpakutec und dem Kunden keine Gültigkeit. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Solpakutec kommt durch Abrede oder formlos durch die Lieferung der Produkte zustande. Leistungsinhalt und Umfang ergeben sich aus den vorliegenden AGB bzw. aus allfälligen Individualvereinbarungen.
Angebote sind soweit nicht befristet, bis zum Vertragsabschluss stets freibleibend, insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferungsverpflichtungen, -mengen und -zeiten.

3. Preise
Preise verstehen sich in Euro. Massgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise von Solpakutec.

4. Lieferungen
Erfüllungsort für die Lieferungen ist der Sitz von Solpakutec. Mit der Übergabe der Ware an die Post bzw. den Paketdienst, an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Firmengebäudes, geht die Transportgefahr auf den Käufer über. Die Verpackungs- und Portokosten gehen zulasten des Käufers.

5. Liefertermine
Bestimmte Liefertermine sind grundsätzlich nicht vereinbart. Angegebene Lieferzeiten dienen einzig der Orientierung. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware entgegenzunehmen.
Kann Solpakutec ihre Lieferpflichten durch Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel, Streik, unterbliebene Eigenbelieferung, Feuerschaden, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Verfügung, wesentliche Veränderungen in den Währungsverhältnissen oder infolge höherer Gewalt nicht erfüllen, so wird sie von der Leistungspflicht frei. Aus verspäteter oder verzögerter Lieferung kann der Käufer Schadenersatzanspruch nur herleiten, wenn Solpakutec Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sofern Solpakutec zum Schadenersatz verpflichtet sein sollte, ist die Höhe der Haftung auf den Nettorechnungswert begrenzt. Entgangener Gewinn, Mangelfolgeschaden und Schäden bei Drittpersonen werden nicht ersetzt.

6. Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Rechnungsdatum, netto Kasse, porto- und spesenfrei zahlbar. Die Verrechnung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers sind diesem nicht gestattet. Nach der Frist von 10 Tagen fällt der Käufer in Verzug. Solpakutec stellt dem Käufer, vorbehaltlich der Anmeldung weitere Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% des Kaufpreises in Rechnung. Der Verzug des Käufers tritt mit Zeitüberschreitung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

7. Gewährleistung und Haftung
Solpakutec gewährleistet, dass die Verkaufsprodukte frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben werden. Allfällige Mängel müssen sofort, spätestens innert 14 Tagen, schriftlich oder über das Kontakt-Formular der Solpakutec gegenüber gerügt werden. Solpakutec haftet nicht für Schäden, die nach der Auslieferung durch Nichtbeachtung der Betriebs- oder Pflegeanleitungen von Solpakutec an den Produkten entstehen. Dem Käufer obliegt der Nachweis darüber, dass die Ware zum Zeitpunkt der Auslieferung mit einem Mangel behaftet war.
Macht der Käufer berechtigte Gewährleistungsansprüche geltend, so kann Solpakutec nach ihrer Wahl entweder den Fehler nachbessern, respektive reparieren, den Kaufpreis zurückerstatten oder Ersatzware liefern. Weitergehende Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadensersatzansprüche einschliesslich entgangenen Gewinns, oder wegen sonstigen Vermögensschadens des Käufers, sind
vollständig ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Solpakutec.

8. Verwendung
Der Kunde ist verantwortlich für die Verwendung der Produkte und Dienstleistungen sowie die Kombination mit andern Erzeugnissen, namentlich mit Informatik oder elektrischen Geräten und Anlagen. Er hat dabei die notwendige Sorgfalt walten zu lassen sowie alle Anleitungen des Herstellers und des Lieferanten zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Sicherheit relevanten Informationen in geeigneter Form an die Benützer weiterzugeben.

9. Dokumentation
Ist die Dokumentation nicht im Leistungsumfang enthalten, kann sie der Kunde gegen Entschädigung in der üblichen Ausführung beziehen. Wünscht der Kunde Dokumentationen in besonderen Formen oder in nicht vorhandenen Sprachen, ist dies gesondert zu vereinbaren. Abweichungen in der Dokumentation, namentlich bei Beschreibungen und Abbildungen, sind zulässig, sofern die Unterlagen ihre Zwecke erfüllen.

10. Export
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschriften.

11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Solpakutec und Kunden unterstehen italienischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sitz des Verkäufers.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt.